Versand

Momentan liefern wir nur in die Länder Österreich & Deutschland.

Wir hoffen baldmöglichst unseren Belieferungsradius zu erweitern.

 

KOSTENLOS

Ab einem Bestellwert von € 20,- liefern wir innerhalb Österreich und Deutschland kostenlos!

Die Versandkosten für den Online-Ski-Service berechnen sich wie folgt:

Österreichweiter Versand:
1-5 Paar Ski .............................EUR 10,00

Deutschlandweiter Versand: 
1-3 Paar Ski .............................EUR 20,00
4-5 Paar Ski ............................ EUR 25,00

Versand in die Schweiz, Niederlande oder Dänemark:
1-3 Paar Ski .............................EUR 20,00
4-5 Paar Ski ............................ EUR 30,00

 

DAUER der Lieferung

Nach dem Eingang der Zahlung, werden Sie die Ware via Standardversand innerhalb von 3-5 Werktagen erreichen.
Via Expressversand sollte die Ware innerhalb von 1-3 Werktagen innerhalb Österreich und Deutschland bei Ihnen ankommen.

Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp)

Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp), sowie nach den jeweiligen allgemeinen Transport-, Umschlags-, Lager- und Konnossementbedingungen der von uns vertretenen bzw. beauftragten Reedereien/Frachtführer/Lagerhalter und der jeweiligen Hafen- und sonstigen Geschäftsbedingungen der von uns beauftragten oder vertretenen Unternehmen.

Sendungsverfolgung Paketdienst

GLS

www.gls-group.eu

Normale Sendungsverfolgung: Suche (Paketnummer eingeben)

 

UPS

www.ups.com

Germany auswählen

Paket- & Frachtverfolgung:
- Sendungsverfolgung
- UPS Tracking-Nr. eingeben
- Vertragsbedingungen akzeptieren
- Status ermitteln

Sendungsverfolgung anhand von Referenznummern:
- Sendungsverfolgung Sendungsverfolgung anhand Referenznummer (Referenz eingeben)
- UPS Kundennummer: 839275
- Beförderungsbedingungen akzeptieren
- Status ermitteln

Laufzeit und Kosten berechnen:
- Abgangsland: Deutschland
- Abgangspostleitzahl: 83088
- Empfangsland: muss immer angegeben werden
- Empfangspostleitzahl: muss nur bei Ländern, die gekennzeichnet sind, erfasst werden
- Gesamtgewicht der Sendung und Zollwert müssen angegeben werden
- nur Regellaufzeiten
- weiter

 

VERSICHERUNG

Aufgrund der PRO PARCEL - Bedingungen wird jedes Paket automatisch bis EUR 550,00 versichert.

Auf Wunsch des Kunden und gemäß seiner Wertangabe kann jedes Paket EUR 5.500,-- entsprechend versichert werden und zwar bis zu einem Wert von maximal EUR 8.800,--. Die Warenwertangaben müssen pro Paket angegeben werden.

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der "Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen" (AÖSp) in der nach der jeweiligen Kundmachung in der „Wiener Zeitung“ geltenden Fassung. Zahlungen werden zuerst auf Fracht und Spesen, zuletzt auf Zoll-Eingangsabgaben angerechnet. Für Möbeltransporte und Möbellagerungen gelten die Beförderungs- und Einlagerungsbedingungen für den Möbeltransport. Alle vorgenannten Bedingungen (letzte Fassung) liegen in unseren Geschäftsräumen zur Einsicht auf.

2. Unserem Angebot liegen die uns bis heute bekanntgewordenen Frachten, Tarife, Arbeitslöhne, die Verkehrsordnungen der beteiligten Eisenbahnen, Straßenverkehrsunternehmen, Schiffahrts- und Luftfahrtsgesellschaften, Lagerhalter usw. zugrunde. See- und Flussfrachten sind freibleibend bis zur Festbuchung bei der Reederei. Übernahmen gemäß § 413 HGB gelten stets freibleibend bis zu unserer Abschlussbestätigung. Tarifänderungen der beteiligten Transportunternehmen und sonstige Änderungen unserer Offertgrundlagen sowie Änderungen von Umrechnungskursen setzen die Übernahmen auch dann außer Kraft, wenn die Änderungen bei Erteilung unserer Angebote resp. Übernahmen bereits bestanden, aber nicht zu unserer Kenntnis gelangt sind.

3. Unser Angebot versteht sich ausschließlich der üblichen Nebenspesen sowie etwaiger von uns nicht verschuldeter Sonderkosten. Insbesondere sind nicht inbegriffen: Transportversicherung und Versicherung für Lagergüter, wie z. B. Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Sturmschaden-, Leitungswasserschadenversicherung, SVS- und RVS-Gebühren; Wiegen, Umlade-, Kran- und sonstige Nebengebühren; Kosten für Befestigung der Ladung auf dem Fahrzeug und Verladematerial; Verpackungs- und Reparaturkosten; Beistellung von Pack- und Wagendecken und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Kosten; Begleiterkosten; bei Beförderung von Eisenbahnfahrzeugen auf eigenen Rädern anfallende Schmierkosten; Beigabe von Wärme- und Kälteschutzmitteln; Hoch- und Kleinwasserzuschläge, Eis- und Schneezuschläge, Lagergelder; LKW-Wartegelder und Waggonstandgelder; Kahn- bzw. Schiffüberliegegelder; Anschlussgleisgebühren sowie Privat-Anschlussgleisgebühren und Kosten für UÅNberführung der Waren bzw. Sendungen zu oder von der zuständigen Bahnstation; Bemustern; Markieren; Bezetteln; Auslagen für Formulare; Stempel, Porti, Telegramme, Ferngespräche, Fernschreiben; Vorlageprovision; Zollabfertigungen; Grenzspesen; Zölle und sonstige staatliche, amtliche und kommunale Abgaben; Besorgung von Attesten sowie Ein-, Aus- oder Durchfuhrbewilligungen; Konsulatsgebühren und Kosten für Besorgung der konsularischen bzw. Handelskammer-Beglaubigungen - falls die genannten Kosten von uns nicht als eingeschlossen besonders aufgeführt sind.

4. Die durch die Verpackungsverordnung (Verpack VO) des Bundesministeriums für Umwelt anfallenden Transporte (Retournahmen) von Transportverpackungen, Umverpackungen und Verkaufsverpackungen können nur nach gesondert erteiltem Transportauftrag mit separater Verrechnung lt. Tarif durchgeführt werden.

5. Die Übernahme setzt voraus, dass auf den von uns gerechneten Verkehrswegen die Beförderung in der von uns gedachten Weise möglich ist, dass keine Ein-, Aus- oder Durchfuhrverbote oder sonstige behördlichen Vorschriften, insbesondere Devisen- oder sonstige Bestimmungen dem Versand entgegenstehen oder der erforderliche Laderaum (Eisenbahnwaggon, LKW, Kähne, Schuten, Schiffsraum, Flugzeugladeraum) normal gestellt werden kann.

6. Unsere Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung irgendwelchen dritten Personen, insbesondere auch Konkurrenzfirmen, nicht mitgeteilt werden.

7. Die Transportversicherung und Versicherung für Lagergüter, wie z.B. Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Sturmschaden-, Leitungswasserschadenversicherung, decken wir nur auf besonderen schriftlichen Auftrag. Bei Einschaltung fremder Transportunternehmen und bei Lagerung auf fremden Lagern haften wir nur für Sorgfalt bei der Auswahl der Frachtführer und Lagerhalter. Telefonische und mündliche Anweisungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

8. An unser Angebot sind wir nur gebunden, wenn bei Zuweisungen darauf Bezug genommen wird.

9. Auskünfte und Zusagen über Transportdauer sowie Auskünfte über Zölle und sonstige Abgaben des In- und Auslandes sind unverbindlich.

10. Versandvorschriften bzw. Abruf durch uns vorbehalten.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Sitz des Offertstellers.

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